Gutachten im Rahmen der FFH-Erheblichkeitsprüfung zur Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe

07.07.2010

Im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe liegen die Einschätzungen des Trägers des Vorhabens (WSA Hamburg; Hamburg Port Authority) und der Naturschutzbehörden und -verbände bzgl. der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens so weit auseinander, dass sich die Planfeststellungsbehörde WSD Nord für eine gutachterliche Unterstützung durch das Büro BIOCONSULT Schuchardt & Scholle GbR entschieden hat.
Aufgabe dieses Fachgutachtens war es, auf der Grundlage der Antragsunterlagen des Vorhabenträgers, der im Rahmen des Planfeststellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und eigener Recherchen die Frage zu beantworten, ob es durch das beantragte Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der im Betrachtungsraum liegenden Natura 2000-Gebiete kommt. Das Fachgutachten stellt zusätzlich zu den Antragsunterlagen und den Stellungnahmen eine weitere Grundlage für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde dar.

Das Gutachten ist über das WSV im Internet unter der Rubrik „Aktuelles – Planfestellung – Anpassung Unter- und Außenelbe“ veröffentlicht (3.2 MB – WSV.de)
zum Seitenanfang