Salzeinträge in niedersächische Küstengewässer (April 2015)

Im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU von 2008 bzw. ihrer Verankerung in nationalem Recht soll bis 2020 das Ziel „guter Zustand der Meeresumwelt“ (Good Environmental Status = GES) in Europa erreicht sein. Vor diesem Hintergrund sollen Strategien entwickelt und realisiert werden, um „die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten, eine Verschlechterung zu verhindern oder, wo möglich, Bereiche die bereits beeinträchtigt wurden, wiederherzustellen“.
Darüber hinaus sind stoffliche „Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, um die Verschmutzung [...] schrittweise zu beseitigen. So soll sichergestellt werden, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt“ (Artikel 1(2) MSRL)
Die MSRL verlangt auch eine Betrachtung der Salinität als Indikator für die Erreichung des Guten Umweltzustandes des Deskriptors 7 "Hydrografische Bedingungen".
Vor diesem Hintergrund ist das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR beauftragt worden, für die niedersächsischen Küstengewässer ein MSRL-konformes Bewertungskonzept für den Indikator Salinität zu entwickeln. Die Studie beinhaltet beschreibende Hinweise zur Salinität sowie eine Literaturrecherche zu den ökologischen Effekten von Salzeinleitungen. Neben diesen generellen Informationen wird die Einleitersituation (Salzeinleitungen) für die niedersächsischen Küstengewässer beschrieben. So weit möglich werden auch Hinweise für ein Monitoring geliefert.
Der Bericht steht zum Download auf der NLWKN-Webseite zur Verfügung.

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