Veranstaltung des bdla "Wasserrechtlicher Fachbeitrag bei Planungen und zur Vorhabenzulassung" (Fortbildung 22.-23. Juni 2018) in Frankfurt a. M.

Die sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Verpflichtungen – insbesondere das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot – bilden nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Einzelvorhaben. Diese Vorgaben sind nicht nur bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben relevant, sondern beispielsweise auch bei der Planung und Vorhabenzulassung in den Bereichen Straßenbau, Bergbau, Landwirtschaft, Städtebau und Industrieanlagen zu beachten. Für diese Fortbildung hat der bdla führende Experten als Referenten gewonnen. Der Erörterung des Aufgabenfeldes sowie der Methoden- und Standardentwicklung wird breiter Raum eingeräumt. Die Zielgruppe der zweitägigen Veranstaltung sind die Bearbeiter von Umweltfachbeiträgen. Die Fortbildung wendet sich daher an Landschaftsarchitekten und Umweltplaner, sie setzt einschlägige Kenntnisse und Berufserfahrungen voraus.

Weitere News