Veranstaltung des bdla "Wasserrechtlicher Fachbeitrag bei Planungen und zur Vorhabenzulassung" (Fortbildung 22.-23. Juni 2018) in Frankfurt a. M.
Die sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Verpflichtungen – insbesondere das
Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot
– bilden nach der Rechtsprechung des europäischen
Gerichtshofes konkrete Zulassungsvoraussetzungen
bei Einzelvorhaben. Diese Vorgaben sind nicht nur bei
wasserwirtschaftlichen Vorhaben relevant, sondern
beispielsweise auch bei der Planung und Vorhabenzulassung
in den Bereichen Straßenbau, Bergbau, Landwirtschaft,
Städtebau und Industrieanlagen zu beachten.
Für diese Fortbildung hat der bdla führende Experten als
Referenten gewonnen. Der Erörterung des Aufgabenfeldes
sowie der Methoden- und Standardentwicklung
wird breiter Raum eingeräumt.
Die Zielgruppe der zweitägigen Veranstaltung sind die
Bearbeiter von Umweltfachbeiträgen. Die Fortbildung
wendet sich daher an Landschaftsarchitekten und
Umweltplaner, sie setzt einschlägige Kenntnisse und
Berufserfahrungen voraus.