Workshop des Hanse-Wissenschaftskollegs zu MSRL-relevanten FuE-Vorhaben (26./27.11.2012)

Die Europäische Kommission hat die MSRL als die umweltpolitische Säule ihrer integrierten Meerespolitik festgelegt, mit dem übergeordneten Ziel der Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Erhaltung bzw. Schaffung „vielfältige(r) und dynamische(r) Ozeane und Meere (...), die sauber, gesund und produktiv sind“ (Erwägungsgrund 3 zur MSRL). Indem ein Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns angewendet und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung von Gütern und Dienstleistungen des Meeres ermöglicht wird, sollte vorrangig danach gestrebt werden, einen guten Zustand der Meeresumwelt der Gemeinschaft zu erreichen oder zu bewahren, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden (Erwägungsgrund 8 der MSRL). Die im vorliegenden Bericht "Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie" dargestellte Beschreibung des guten Umweltzustands (GES) basiert auf den 11 qualitativen Deskriptoren und berücksichtigt die indikative Liste von Merkmalen, Belastungen und Auswirkungen (Anhang II MSRL).

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